"Schlammschlacht abwenden": S04 hebt Fährmann-Abmahnung auf

Schalke 04 zieht eine Abmahnung gegen Ralf Fährmann zurück, doch eine Zukunft hat der Torwart nicht. Der Vorstand wird in einem Statement deutlich.
|28. November 2024|
"Schlammschlacht abwenden": S04 hebt Fährmann-Abmahnung auf
"Schlammschlacht abwenden": S04 hebt Fährmann-Abmahnung auf

Foto  ©  IMAGO/BEAUTIFUL SPORTS/Meusel/SID/IMAGO/BEAUTIFUL SPORTS/Meusel

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FuĂźball-Zweitligist Schalke 04 hat mit einer bemerkenswerten Stellungnahme eine Abmahnung gegen Ralf Fährmann zurĂĽckgenommen, um einen gerichtlichen Streit mit seinem TorhĂĽter zu verhindern. „Wir haben verstanden, dass es zu keiner gĂĽtlichen Lösung kommen wird“, teilte der Schalker Vorstand am Donnerstagabend mit. Der Verein wolle damit eine „Schlammschlacht“ abwenden, da bei „einer öffentlichen Gerichtsverhandlung weiterer Schaden fĂĽr Schalke 04“ drohe.

Zugleich teilte der Vorstand mit, dass Fährmann (36) in Gelsenkirchen nach dessen Vertragsende keine Zukunft besitzt. „Ralf Fährmanns Vertrag endet am 30. Juni 2025, er wird unter keinen Umständen verlängert und Fährmann wird den Verein danach verlassen. Auch wenn sich Ralf Fährmann nach eigener Aussage weiterhin fĂĽr den besten TorhĂĽter auf Schalke hält, wird er kein Spiel mehr fĂĽr Königsblau bestreiten“, hieĂź es.

Der Vorstand gibt in dem ausfĂĽhrlichen Schreiben seine Sicht der Dinge wieder. Fährmann und Schalke befinden sich seit einigen Wochen im Streit. Der TorhĂĽter bestritt das letzte seiner insgesamt 289 Pflichtspiele fĂĽr die Königsblauen Anfang des Jahres. Mittlerweile ist er aussortiert und darf nicht am Profitraining der Schalker teilnehmen. Nach einem Interview in der Sport Bild im Oktober war Fährmann abgemahnt worden, weil er nach Vereinsangaben „gegen die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen“ verstoĂźen habe. Gegen diese Abmahnung ging Fährmann gerichtlich vor.

„Wir hätten uns einen anderen Abschied gewĂĽnscht“, schrieb der Schalker Vorstand und ergänzte: „Das Verhalten von Ralf Fährmann lässt im Sinne von Schalke 04 jedoch keine andere Entscheidung zu.“