"No to Saudi Arabia 2034": FanbĂĽndnis mit offenem Brief an DFB

Das Bündnis fordert DFB-Präsident Bernd Neuendorf auf, gegen die Bewerbung des Wüstenstaats zu stimmen.
|2. Dezember 2024|
"No to Saudi Arabia 2034": FanbĂĽndnis mit offenem Brief an DFB
"No to Saudi Arabia 2034": FanbĂĽndnis mit offenem Brief an DFB

Foto  ©  AFP/SID/FAYEZ NURELDINE

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Die Kritik an der erwarteten und zugleich umstrittenen Vergabe der FuĂźball-WM 2034 nach Saudi-Arabien nimmt nicht ab. Am Montag veröffentlichte ein FanbĂĽndnis, zu dem auch der bekannte Verein „Unsere Kurve e.V.“ gehört, einen offenen Brief an den Präsidenten des Deutschen FuĂźball-Bundes (DFB). Darin wird Bernd Neuendorf aufgefordert, beim kommenden FIFA-Kongress am 11. Dezember gegen die Bewerbung des WĂĽstenstaats zu stimmen.

„Wir verurteilen alle Schritte und BeschlĂĽsse, die zu einer Entscheidung pro Saudi-Arabien fĂĽhren“, heiĂźt es im veröffentlichten SchriftstĂĽck unter dem Slogan „No to Saudi Arabia 2034“: „Saudi-Arabien wendet seit Längerem riesige Geldsummen auf, um im internationalen Sport Einfluss zu gewinnen und groĂźe Turniere ins eigene Land zu holen“. Ein Ziel sei es dabei, vom „Image des Folterstaates abzulenken“ und „eindeutiges Sportswashing“ zu betreiben.

Weitere Forderungen des BĂĽndnisses sehen vor, bei einem Beschluss pro Saudi-Arabien und ausbleibenden „grundlegenden demokratischen und liberalen Reformen im Land“ vor den WM-Qualifikationsspielen unter den DFB-Mitgliedern darĂĽber abzustimmen, ob die Nationalmannschaft an dem Turnier ĂĽberhaupt teilnehmen soll.

Die Vergabe der FuĂźball-WM 2034 nach Saudi-Arabien gilt als Formsache. Die FIFA schätzte in einem Ende November veröffentlichten PrĂĽfbericht die viel diskutierten Menschenrechte beim einzigen Bewerber nur als „mittleres Risiko“ ein. Insgesamt bescheinigt die FIFA eine „einmalige, innovative und ambitionierte Vision“.

Zuvor hatten Ende Oktober mehrere Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch ein von der FIFA veröffentlichtes Gutachten zur Bewertung der Menschenrechtssituation kritisiert und als „fehlerhaft“ und „irrefĂĽhrend“ bezeichnet. Das Gutachten war unter anderem von der in Riad ansässigen Kanzlei AS&H Clifford Chance vorgenommen worden.